TERMINVEREINBARUNG Nachdem Sie Ihre Wunschimmobilie gefunden haben, nehmen Sie telefonisch oder per Email Kontakt mit uns auf. Der Hauskauf-Inspektor in Ihrer Region vereinbart mit Ihnen einen Besichtigungstermin. Dieser findet in der Regel innerhalb von fünf Werktagen statt.
PRÜFUNG DER BAUUNTERLAGEN Außerdem informiert er Sie, welche Unterlagen er für die Bewertung des Objektes benötigt. Ideal ist es, wenn dem Gutachter möglichst viele der angeforderten Unterlagen schon vor der Besichtigung zugehen. Er hat dann ausreichend Zeit, die Bauunterlagen eingehend zu prüfen. Häufig ergeben sich hier schon Hinweise, wo mit einem erhöhten Risiko von Bauschäden und Mängeln zu rechnen ist.
HAUSINSPEKTION Bei der anschließenden Vor-Ort-Besichtigung inspiziert unser Sachverständige Ihr Wunschobjekt gründlich Raum für Raum vom Dachboden bis zum Keller über Außenanlagen und Nebengebäude bis zu Fassade und Dach. Dabei nimmt er vorhandene Bauschäden auf. Dafür veranschlagen wir bis zu 2 Stunden.
MÜNDLICHE BERATUNG Im Anschluss an die Besichtigung teilt Ihnen der Hauskauf-Inspektor in einem ersten Eindruck mit, in welchem Zustand sich das Haus im Allgemeinen befindet und welche wesentlichen Mängel er identifiziert hat. In einigen Fällen ist dieses Urteil schon ausreichend, um vom Kauf des Hauses Abstand zu nehmen.
KOSTENSCHÄTZUNG UND WERTERMITTLUNG Anschließend ermittelt Ihr Sachverständiger die Kosten für die Beseitigung der festgestellten Bauschäden und führt die Wertermittlung durch. Die Ergebnisse fasst er einfach verständlich in einem kurzen Bericht zusammen, den Sie anschließend als pdf.-Dokument per Email erhalten. Auf Basis dieses Berichtes können Sie auch die in den nächsten Jahren erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen und –kosten planen. Bei der Beauftragung des All-Inclusive-Paketes werden Ihnen die Ergebnisse des Berichtes detailliert erläutert.
Falls Sie das Variabel-Paket gewählt haben, ist damit unsere Arbeit abgeschlossen. Wenn Sie aber wie meisten unserer Kunden das All-Inclusive-Paket gewählt haben, kommt jetzt der für Sie profitable Teil unserer Arbeit:
KAUFPREISVERHANDLUNG Auf Basis der durchgeführten Wertermittlung stimmen Sie mit dem Hauskauf-Inspektor die Kaufpreisspanne ab, innerhalb der Sie Ihr Wunschobjekt erwerben möchten. Auf dieser Basis nimmt der Hausinspektor nun die Kaufpreisverhandlung mit dem Makler oder Eigentümer auf, um für Sie eine möglichst große Kaufpreisersparnis zur realisieren. Mit seinem langjährig erprobten Verhandlungsgeschick und seinem Fachwissen begegnet Ihr Gutachter dem Makler auf Augenhöhe und erzielt eine deutlich höhere Reduktion des Kaufpreises, als es dem Laien möglich ist.
KAUFVERTRAGSGESTALTUNG Nach erfolgreicher Kaufpreisverhandlung muss der Kauf noch durch einen notariellen Kaufvertrag rechtssicher abgeschlossen werden. Da Sie als Käufer in der Regel den Notar bezahlen, wählen Sie diesen auch aus. Allerdings sind Notare per Definition Käufern und Verkäufern gleichermaßen verpflichtet, handeln also neutral. Vom Notar können Sie also nicht erwarten, dass er sich speziell für die Wahrung Ihrer Interessen einsetzt. Dafür haben Sie Ihren Hauskauf-Inspektor an der Seite, der Sie beim Kaufvertrag in immobilienwirtschaftlicher und bautechnischer Hinsicht berät.
HINWEIS: Sollten rechtliche Schwierigkeiten auftreten, arbeiten wir mit kompetenten Fachberatern zusammen, die sie dann weiter betreuen. Die Hauskauf-Inspektoren selbst erbringen keine Rechts- oder Steuerberatungsleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz).