Ab dem 01. Dezember 2013 gilt der neue Höchstwert von 10 Mikrogramm Blei für einen Liter Trinkwasser. Dieser Wert kann nicht eingehalten werden, wenn auch nur Teile des Leitungsnetzes noch aus Blei gefertigt sind. Die Kosten für den Ausstausch von Bleileitungen können sich bei einem Einfamilienhaus schnell auf einen fünfstelligen Betrag summieren. Der Hauskauf-Inspektor empfiehlt daher, schon bei der ersten Besichtigung des Wunschhauses auf Bleileitungen zu achten. Diese sind silbergrau und so weich, dass man sie mit einem Messer einritzen kann. Beim Klopfen klingen sie dumpf und nicht metallisch.
Rauchmelderpflicht auch in Baden-Württemberg
Nach Nordrhein-Westfalen wird nun auch Baden-Würtemberg die Installation von Rauchmeldern in Wohnhäusern in der Landesbauordnung gesetzlich verankern. In Deutschland sterben durch Wohnungsbrände jedes Jahr 400 Menschen, davon 90% durch Rauchvergiftung. Daher empfiehlt der Hauskauf-Inspektor, unabhängig von gesetzlichen Regelungen, Flure und Treppenhäuser sowie alle Wohnräume außer Küche und Bad mit Rauchmeldern auszustatten.
Neues Mietrecht erleichtert Modernisierungen
Zum 1.5.2013 tritt das reformierte Mietrecht in Kraft. Eine der wichtigsten Änderungen für die Kapitalanleger unter unseren Kunden, ist die Begünstigung von energetischen Modernisierungen. Die damit verbundenen Bauarbeiten müssen vom Mieter nun 3 Monate ohne Mietminderung geduldet werden. Zudem können bis zu 11% der Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden, auch wenn diese schon über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Der Hauskauf-Inspektor empfiehlt, die damit verbundenen Wertsteigerungsmöglichkeiten besonders bei alten Objekten in gefragten Lagen zu prüfen.